Das Bundesministerium für Inneres hat für folgende Volksbegehren das Eintragungsverfahren bewilligt:
Stimmrecht: Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22.06.2026) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Eintragungszeiten in der Gemeinde Pfarrkirchen i.M.:
Montag, 15. Juni 2026 von 8 - 20 Uhr
Dienstag, 16. Juni 2026 von 8 - 16 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026 von 8 - 16 Uhr
Donnerstag, 18. Juni 2026 von 8 - 16 Uhr
Freitag, 19. Juni 2026 von 8 - 16 Uhr
Montag, 22. Juni 2026 von 8 - 16 Uhr
Eintragungsort:
Gemeindeamt Pfarrkirchen im Mühlkreis
4141 Pfarrkirchen 13
- Volksbegehren können bei jedem beliebigen Gemeindeamt unterschrieben werden. Zur Eintragung nehmen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
- Volksbegehren können auch im Internet mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID-Austria) unterstützt werden. Die Online-Eintragung kann kann bis 22. Juni 2026, 20 Uhr gemacht werden. Adresse: www.bmi.gv.at/volksbegehren
- WICHTIG: Alle Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren unterschrieben haben, können das jeweilige Volksbegehren nun NICHT MEHR unterschreiben, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.