Aufgrund der anhaltenden Entspannung der Geflügelpest-Situation werden in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN 2026/10) mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko mit Ablauf des 3.4.2026 aufgehoben.
Somit gilt das gesamte Bundesgebiet, also auch ganz Oberösterreich ab 4.4.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind weiterhin einzuhalten.
Download Informationsblatt Gebiete mit erhöhtem Risiko
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. Landwirte mit LFBIS-Nummer geben diese Meldung im Rahmen des Mehrfachantrages in die Tierhaltungsdatenbank ein, alle anderen Geflügelhalter melden die Geflügelhaltung mit nachfolgendem Formular:
Formular Meldung Geflügelhaltung
Weitere aktuelle Information finden Sie der Homepage des Landes OÖ:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/537803.htm