Aufgrund der aktuellen Geflügelpest-Situation wurden in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN 2025/39) mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Risiko definiert.
Für Oberösterreich wurden gemäß § 1 B in der Anlage der genannten Kundmachung Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt Download Orte im Bezirk Rohrbach mit stark erhöhtem Risiko
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel.
Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 VGV eingehalten werden. Informationen zur Geflügelhaltung in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko finden sie hier Download Geflügelhaltung in stark erhöhtem Risiko Gebiet
Die Behörde kann in HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Vögeln durch Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.
Das gesamte Bundesgebiet wurde als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt!
Download Informationsblatt Gebiete mit erhöhtem Risiko
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. Landwirte mit LFBIS-Nummer geben diese Meldung im Rahmen des Mehrfachantrages in die Tierhaltungsdatenbank ein, alle anderen Geflügelhalter melden die Geflügelhaltung mit nachfolgendem Formular:
Formular Meldung Geflügelhaltung
Weitere aktuelle Information finden Sie der Homepage des Landes OÖ:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/537803.htm